FAQ in der Mediation

Die Vorteile einer Mediation sind zahlreich: Sie ist kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Die Parteien behalten die Kontrolle über das Ergebnis, und die Vereinbarung basiert auf beiderseitigem Einverständnis. Zudem ist die Vertraulichkeit gewährleistet, und es gibt Raum für kreative Lösungen, die in einem Gerichtsprozess oft nicht möglich wären.

Ein Mediationsprozess beginnt mit einem Erstgespräch, in dem die Rahmenbedingungen und Ziele geklärt werden. In den darauffolgenden Sitzungen werden die Interessen und Bedürfnisse der Parteien besprochen, um mögliche Lösungsoptionen zu erarbeiten. Der Prozess endet mit einer gemeinsamen Vereinbarung, die beide Parteien akzeptieren.

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Jede geschäftsfähige Person, die in einem Konflikt steht, kann Mediation in Anspruch nehmen, sei es im privaten, geschäftlichen oder sozialen Bereich. Voraussetzung ist, dass beide Parteien bereit sind, freiwillig und offen am Prozess teilzunehmen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, offen zu kommunizieren und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Wichtig ist zudem, dass alle Parteien freiwillig teilnehmen und der Mediator oder die Mediatorin neutral und allparteilich ist.

Mediation eignet sich für eine Vielzahl von Konflikten: von familiären Auseinandersetzungen über Nachbarschaftsstreitigkeiten bis hin zu Konflikten im Arbeitsumfeld oder zwischen Geschäftspartnern. Sie ist besonders geeignet, wenn beide Parteien an einer nachhaltigen Lösung interessiert sind.

Die Kosten einer Mediation variieren je nach Umfang und Dauer. Üblicherweise wird pro Stunde abgerechnet. Eine Mediationssitzung dauert in der Regel zwei Stunden, und meistens sind mehrere Sitzungen notwendig. Für hoch eskalierte Fälle kann es sinnvoll sein, eine Co-Mediation (also zwei Mediatoren) in Anspruch zu nehmen.

Falls keine Einigung erzielt wird, können die Parteien jederzeit andere rechtliche Schritte, wie ein Gerichtsverfahren, in Erwägung ziehen. Solange keine Mediationsvereinbarung (am Ende des Prozesses) getroffen wurde, bleibt die Mediation unverbindlich, und das Scheitern des Prozesses hat keine negativen rechtlichen Konsequenzen. Selbst wenn Sie sich nicht einigen können, bringt die Mediation fast immer mehr Klarheit über den Konflikt und möglicherweise auch eine Deeskalation.

Um dich optimal auf eine Mediation vorzubereiten, ist eine gute Planung wichtig. Beginne mit der mentalen Vorbereitung: Gehe entspannt und ohne Druck in die Mediation. Übungen wie Meditation oder Atemtechniken helfen dir, fokussierter und gelassener zu sein. Inhaltlich solltest du deine Interessen, Emotionen und wichtigen Argumente schriftlich festhalten. Mache dir Notizen zu den Punkten, die du unbedingt ansprechen möchtest, um im Gespräch nichts zu vergessen. Während der Mediation ist respektvolles Verhalten entscheidend: Höre deinem Gegenüber aufmerksam zu, lasse ihn ausreden und vermeide Beleidigungen. Eine klare und offene Kommunikation ist ebenso wichtig – formuliere deine Anliegen präzise, um Konfliktpunkte anzusprechen und Missverständnisse zu vermeiden. Mit dieser Vorbereitung schaffst du eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Mediation.

An einer Mediation sind die Konfliktparteien und ein oder zwei neutrale und allparteiliche Mediatoren beteiligt. Auf Wunsch können auch Rechtsberater, Experten für spezifische Fachfragen sowie Unterstützungspersonen für die Konfliktparteien, wie beispielsweise bei Lehrlingen, teilnehmen.

Alle Beteiligten, einschließlich der Mediatorin oder des Mediators, verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit. Das bedeutet, dass alle Informationen, die während des Prozesses ausgetauscht werden, nicht nach außen getragen werden dürfen. Die Regeln werden zu Beginn besprochen und schriftlich im Mediationsvertrag festgehalten.

Ja, die Medianten können grundsätzlich Anwälte zur Mediation mitbringen, besonders bei komplexen rechtlichen Fragen. Anwälte sind jedoch parteiisch und können den Konflikt verschärfen, zudem steigen die Kosten erheblich.

Der Mediator bleibt neutral und unterstützt die Kommunikation, ohne rechtliche Ratschläge zu geben. Ob ein Anwalt sinnvoll ist, hängt vom Fall ab. Der Mediator hilft, zu entscheiden, ob und wie Anwälte eingebunden werden sollten.

In den meisten Fällen tragen die Parteien die Kosten der Mediation gemeinsam. In einigen Fällen kann auch eine Versicherung oder der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.

Mediation ist freiwillig, vertraulich und lässt den Parteien die Kontrolle über das Ergebnis. Im Gegensatz dazu ist ein Gerichtsverfahren öffentlich, und das Urteil wird von einem Richter oder einer Richterin getroffen.

Mediation ist nicht immer erfolgreich, aber in vielen Fällen finden die Parteien eine Lösung. Der Erfolg hängt von der Bereitschaft beider Parteien ab, zusammenzuarbeiten und offen für Kompromisse zu sein.

Eine geeignete Mediatorin oder einen Mediator finden Sie über das Mediatorenverzeichnis in der Liste österreichischen Justizministeriums oder durch Empfehlungen. Achten Sie auf Qualifikationen, Erfahrung und die Sympathie bei einem Erstgespräch.

Bei der Mediation erarbeiten die Parteien selbst eine tragfähige Lösung im Rahmen des Mediationsverfahrens, während der Schlichter im Schlichtungsverfahren Vorschläge macht.

Schlichtung wird oft bei Verbraucher-, Konsumenten- und Mietangelegenheiten eingesetzt, während Mediation eher bei persönlichen und zwischenmenschlichen Konflikten zur Anwendung kommt. In Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeiten kann eine Schlichtung vorgeschrieben sein, bevor ein gerichtliches Verfahren stattfinden darf.

Wenn die Parteien mithilfe der Schlichtungsstelle eine gemeinsame Lösung finden, wird meist ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen. Andernfalls steht ihnen weiterhin der Rechtsweg offen.

Auch in der Mediation können Vereinbarungen zu einem außergerichtlichen Vergleich führen. In Österreich ist Mediation häufiger verbreitet, da hier die Selbstverantwortung besonders gefördert wird.

In Österreich regelt das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) die Mediation. Mediatoren müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren und im offiziellen Mediatorenverzeichnis eingetragen sein.

Mediation eignet sich weniger für Konflikte, bei denen eine Partei nicht verhandlungsfähig ist, z.B. in Fällen von Missbrauch oder schwerer psychischer Erkrankung. Auch bei stark asymmetrischen Machtverhältnissen kann eine Mediation schwierig sein.

Die Mediatorin oder der Mediator leitet das Verfahren, sorgt für eine faire Kommunikation und unterstützt die Parteien dabei, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dabei bleibt sie oder er neutral und trifft keine Entscheidungen für die Parteien. Die Mediatorin oder der Mediator trägt die Verantwortung für den Prozess der Mediation, während die Medianten für ihren Konflikt und die gefundene Lösung verantwortlich sind.

Ja. Egal, ob du als Kläger oder Beklagte vor Gericht stehst – du kannst jederzeit eine Mediation vorschlagen. Wichtig ist nur, dass beide Parteien damit einverstanden sind. Wenn das der Fall ist, kann der/die Richter das Verfahren unterbrechen, um Raum für die Mediation zu schaffen.

Kommt es dabei zu einer Einigung, kann diese nach §433a der Zivilprozessordnung als gerichtlicher Vergleich bei einem Bezirksgericht eingereicht werden. Diese Vereinbarung hat dann die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil, hat aber den Vorteil, dass sie auf die Bedürfnisse und Wünsche aller Beteiligten eingeht. So entsteht oft ein echter Konsens oder ein fairer Kompromiss, der für alle passt.

Damit die Mediation erfolgreich ist, sollte das Gerichtsverfahren offiziell beendet, unterbrochen oder ruhend gestellt werden.

Die Dauer einer Mediation richtet sich nach der Art des Konflikts und der Anzahl sowie der Komplexität der eingebrachten Themen. Oft genügen drei bis fünf Sitzungen, doch in komplexeren Fällen kann es auch länger dauern. Entscheidend ist, welche Themen behandelt und ob diese aus Sicht der Medianten zufriedenstellend besprochen werden konnten.

Am Ende eines erfolgreichen Mediationsverfahrens wird gemeinsam eine Mediationsvereinbarung (Punktation) aufgesetzt. Diese ist für die Vertragsparteien bindend.

Wenn beide Seiten wünschen, dass die Vereinbarung vollstreckbar wird, kann sie gemäß §433a der Zivilprozessordnung entweder als gerichtlicher Vergleich bei einem Bezirksgericht eingereicht oder in einen Notariatsakt überführt werden?

Das Mediationsverfahren kann auf verschiedene Arten beendet werden:
  • Einigung: Wenn beide Parteien eine Einigung erzielen und diese schriftlich festhalten, endet die Mediation erfolgreich.
  • Gemeinsame Entscheidung: Die Parteien können jederzeit gemeinsam entscheiden, das Verfahren zu beenden, falls sie das Gefühl haben, dass keine Lösung in Sicht ist oder sie eine andere Form der Konfliktbewältigung bevorzugen.
  • Einschätzung des Mediators oder der Mediatorin: Der Mediator oder die Mediatorin kann den Prozess ebenfalls beenden, wenn klar wird, dass keine weiteren Fortschritte möglich sind oder die Mediation nicht zur gewünschten Lösung führen wird.
Das Ziel ist immer, einen Raum für konstruktive Lösungen zu schaffen. Falls eine Einigung nicht möglich ist, sollte das Verfahren transparent und respektvoll beendet werden, damit alle Beteiligten über die nächsten Schritte informiert sind.

Nach der Mediation folgt die Praxisprobe, bei der die Parteien versuchen, die getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. In vielen Fällen wird bereits vorab eine erneute Mediation nach einigen Wochen vereinbart, um über die Praxiserfahrungen zu reflektieren und eventuelle Anpassungen an der Vereinbarung vorzunehmen.

Nach der Mediation folgt die Praxisprobe, bei der die Parteien versuchen, die getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. In vielen Fällen wird bereits vorab eine erneute Mediation nach einigen Wochen vereinbart, um über die Praxiserfahrungen zu reflektieren und eventuelle Anpassungen an der Vereinbarung vorzunehmen.

Lebens- und Sozialberater oder Unternehmensberater können im Rahmen ihres Gewerbes Mediationen durchführen, ohne eine eigenständige Mediationsausbildung zu absolvieren. Alle anderen Personen benötigen eine Ausbildung, die im Zivilrechts-Mediationsgesetz (ZivMediatG) definiert ist. Es gibt verschiedene Ausbildungsinstitute, die diese Ausbildung anbieten. Nach der erfolgreichen Ausbildung und einem Praxisfall können sich Mediatorinnen und Mediatoren in die Liste der eingetragenen Mediatoren beim Justizministerium eintragen lassen. Damit gehen zusätzliche Rechte und Pflichten einher, die für die Medianten relevant sein könnten.

Viele Lebens- und Sozialberater sowie Unternehmensberater verfügen über diese Ausbildung und sind in die Liste des Justizministeriums eingetragen.

Neben der formalen Ausbildung sind für eine erfolgreiche Mediatorin bzw. einen erfolgreichen Mediator eine empathische Grundhaltung sowie die Fähigkeit zur Allparteilichkeit essenziell.

Emotionen spielen eine zentrale Rolle in der Mediation. Die Mediatorin oder der Mediator hilft, Emotionen konstruktiv zu äußern und so zu einer tieferen Verständigung beizutragen.

Mediation kann dabei helfen, bei Nachfolgeregelungen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. In einem geschützten Rahmen können die unterschiedlichen Perspektiven der Generationen sowie deren Sorgen und Bedürfnisse angesprochen werden. So wird ein gegenseitiges Verständnis gefördert, das langfristige Konflikte verhindert und nachhaltige Lösungen ermöglicht.

Neutralität bedeutet, dass die Mediatorin oder der Mediator keine Partei bevorzugt und absolut unvoreingenommen ist. Sie oder er bringt keine eigenen Meinungen oder Interessen in den Mediationsprozess ein und bleibt während des gesamten Verfahrens objektiv. Allparteilichkeit bedeutet, dass die Mediatorin oder der Mediator alle Konfliktparteien gleichermaßen unterstützt. Es geht darum, sicherzustellen, dass jede Partei die gleichen Chancen hat, ihre Interessen zu äußern und vertreten zu sehen. Der Mediator hilft allen Beteiligten gleichermaßen, ohne eine Seite zu bevorzugen. Abgrenzung von Neutralität und Allparteilichkeit: Während Neutralität den völligen Verzicht auf eigene Meinungen und die Objektivität des Mediators beschreibt, bedeutet Allparteilichkeit, dass der Mediator aktiv darauf achtet, alle Parteien gleichmäßig zu unterstützen. Beide Konzepte ergänzen sich, um einen fairen und ausgeglichenen Mediationsprozess zu gewährleisten.

Lösungsfokusierte Mediation Bei dieser Form der Mediation liegt der Fokus auf der Suche nach einer Lösung für den Konflikt, wobei ein Blick in die Zukunft gewagt wird. Es geht darum, eine konstruktive Vereinbarung zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird. Transformative Mediation Dieser Ansatz zielt darauf ab, nicht nur den Konflikt zu lösen, sondern auch die Beziehung zwischen den Parteien zu stärken. Wo nötig, wird ein Blick in die Vergangenheit geworfen, um bestehende Enttäuschungen und Gefühle zu verstehen und gemeinsam positive Wege für die zukünftige Zusammenarbeit zu finden. In der Mediation nutzen wir beide Varianten und wählen je nach Bedarf den passenden Stil, um das Ziel der Mediation optimal zu erreichen.

Online-Mediation Online-Mediation bietet Flexibilität: Die Konfliktparteien können ortsunabhängig teilnehmen, was insbesondere bei räumlicher Distanz oder eingeschränkter Mobilität von Vorteil ist. Dies ist besonders für Firmen mit mehreren Standorten interessant. Durch den Einsatz von Videokonferenztools können vertrauliche und persönliche Gespräche stattfinden. Offline-Mediation Offline-Mediation findet an einem neutralen Ort statt und ermöglicht direkten persönlichen Kontakt. Viele Menschen empfinden diese Nähe als wichtig für den Aufbau von Vertrauen und den Austausch nonverbaler Signale. Je nach Situation und Vorlieben der Beteiligten kann entschieden werden, welche Form der Mediation die passende ist. Beide Formate ermöglichen, Konflikte strukturiert und effektiv zu lösen.

Wir werden keine Konfliktpartei zu einer Mediation überreden. Die Bereitschaft zur Mediation muss aus freien Stücken erfolgen und auf einem echten Willen zur Konfliktlösung basieren. Mediation funktioniert nur, wenn beide Seiten freiwillig und ohne Druck teilnehmen. Falls die andere Partei unsicher ist, kann sie sich auf dieser Webseite umfassend über Mediation informieren oder uns eine Nachricht senden, um offene Fragen zu klären.

Die Eskalationsstufen nach Glasl sind ein Modell, das Konflikte in neun Stufen beschreibt, von der ersten Spannung bis zur totalen Zerstörung. Es dient dazu, das Verhalten von Konfliktparteien zu verstehen und geeignete Strategien zur Konfliktbewältigung auszuwählen. Die Stufen lassen sich in drei Phasen unterteilen:
  1. Win-Win-Phase: Hier geht es noch um Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können. Typische Merkmale sind Spannungen und Meinungsverschiedenheiten, die aber noch konstruktiv diskutiert werden können.
  2. Win-Lose-Phase: In dieser Phase rücken die eigenen Interessen in den Vordergrund, und die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen, sinkt. Die Konfliktparteien versuchen, ihre Position durchzusetzen, auch wenn dies auf Kosten der anderen Seite geht.
  3. Lose-Lose-Phase: Die Situation eskaliert so weit, dass beide Seiten bereit sind, selbst Schaden in Kauf zu nehmen, nur um der anderen Partei zu schaden. Das Ziel ist nicht mehr eine Lösung, sondern die Zerstörung des Gegners.
Jede Eskalationsstufe nach Friedrich Glasl beschreibt typische Verhaltensmuster und hilft, geeignete Methoden zur Deeskalation oder Konfliktbearbeitung zu finden. Das Verständnis der Eskalationsdynamik ist wichtig, um frühzeitig auf Konflikte zu reagieren, bevor sie außer Kontrolle geraten. Dieses Modell ist hilfreich, um Konflikte besser einzuordnen und zu verstehen, wie sie sich entwickeln. Dadurch kann man gezielt eingreifen, sei es durch Mediation, Verhandlung oder andere Konfliktlösungsstrategien.  

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